»Zur Freiheit hat uns Christus befreit.«
Galater 5,1a
Liebe Leserin, lieber Leser!
An zwei bedeutende Ereignisse der Kirchengeschichte werden wir in diesem Jahr erinnert: zum einen an das Konzil von Nicäa im Jahr 325 (1.700 Jahre), zum anderen an die Bauernkriege im Zuge der Reformation im Jahr 1525 (500 Jahre).
Über die Bedeutung des Konzils von Nicäa und des damit verbundenen Glaubensbekenntnisses von Nicäa (neben dem apostolischen Glaubensbekenntnis das wichtigste altkirchliche Bekenntnis) informiert Michael Miehe mit einem eigenen Artikel in unserem Gemeindebrief.
Mit den Bauernkriegen hängt auch das Thema zusammen, um das es mir in meinem Leitartikel geht: die Freiheit. Mit der Freiheit verbinden sich nicht nur kontroverse Fragen unserer Zeit (Wie steht es um die Meinungsfreiheit? Welches Gut ist höher zu gewichten, der Frieden oder die Freiheit?), sondern die Freiheit ist auch ein zentrales Thema des Neuen Testaments – und ein Thema, das das Christentum im Unterschied zu anderen Religionen ausmacht.
Die Freiheit als Thema der Reformation und der Bauernkriege
1517 stand der Augustinermönch Martin Luther (1483–1546) gegen die unterdrückerische Ablasspraxis der katholischen Kirche auf und schlug seine berühmten 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg.1 Auf diesen Paukenschlag, mit dem die Geschichte eine entscheidende Wende nahm, folgte 1520 ein weiterer Paukenschlag: Mit seiner Schrift »Von der Freiheit eines Christenmenschen« legte Martin Luther sein Verständnis evangelischer Freiheit dar, und schenkte der Welt damit ein schönes und treffendes Wort: die Freiheit eines Christenmenschen.2 Als die evangelische Kirche entstanden ist, stand dieses Wort also im Zentrum: die Freiheit.
Die Reformation wurde zu einer Bewegung nicht nur der Gelehrten, sondern auch und vor allem des Volkes und wurde damit auch Teil eines allgemeinen gesellschaftlichen Wandlungsprozesses. Das zeigte sich auch an den Aufständen der Landbevölkerung (Bauernkriege). Unter den Bauernkriegen wird eine kurze Phase zwischen dem Herbst des Jahres 1524 und dem Sommer des Jahres 1525 zusammengefasst. Dabei handelte es sich nicht um einen organisierten Krieg, sondern vielmehr um »eine Anhäufung von Protestaktionen«, »eine soziale Revolution, welche zwar scheiterte, aber deutliche Spuren im Bewußtsein hinterließ, insbesondere bei den Führungsschichten Furcht vor dem Aufruhr des Gemeinen Mannes als handlungsleitende Motivation befestigte«.3
Zu dem grundlegenden Dokument der Bauernaufstände wurden die Ende Februar 1525 entstandenen Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben,4 vermutlich verfasst von dem Memminger Handwerker Sebastian Lotzer (1490–1520?) und dem PrädikantenChristoph Schappeler (1472–1551).5 Eine zentrale Forderung darin war das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. In diesem Zusammenhang forderten die Bauern außerdem auch das Recht, ihren Pfarrer selbst wählen und absetzen sowie bezahlen zu dürfen:
»Erstens ist unsere demütige Bitte und Begehren, auch unser aller Wille und Meinung, daß wir von nun an Gewalt und Macht haben wollen, daß eine ganze Gemeinde ihren Pfarrer selbst erwählt und prüft. Sie soll auch Gewalt haben, denselben wieder zu entlassen, wenn er sich ungebührlich verhält. Derselbe erwählte Pfarrer soll uns das heilige Evangelium lauter und klar predigen ohne jeden menschlichen Zusatz […] Zweitens, obwohl der rechte Zehnte im Alten Testament eingesetzt und im Neuen erfüllt ist, wollen wir den berechtigten Kornzehnten6 nichtsdestoweniger gerne geben. Doch wie es sich gebührt: d.h. man soll ihn Gott geben und den Seinen zuteilen. Gebührt er einem Pfarrer, der klar das Wort Gottes verkündigt, so sind wir willens, diesen Zehnten hinfort durch unseren eigenen Kirchenvorsteher, von der Gemeinde eingesetzt, einsammeln zu lassen. Davon soll dem Pfarrer, der von der ganzen Gemeinde gewählt wird, der gebührende und genügende Unterhalt, ihm und den Seinen, nach dem, was die ganze Gemeinde zuerkennt, gegeben werden. Was übrigbleibt, soll man den Bedürftigen, die in demselben Dorf vorhanden sind, zuteilen«.7
Aufgrund der christlichen Freiheit, die den Menschen durch die reformatorische Bewegung verkündigt wurde, forderten die Bauern auch eine äußere (kirchen-)politische Freiheit: Die »grundsätzliche Parole von der evangelischen Freiheit« wurde von den aufständischen Bauern »mit konkreten Freiheitsforderungen verbunden […] (z.B. Befreiung von Leibeigenschaft, Frondiensten und ungerechten Abgaben; freie Nutzung von Wäldern und Gewässern)«.8 Weil einzelne Gruppierungen unter den Bauern ihre Forderungen im Laufe der Unruhen auch mit Gewalt durchzusetzen versuchten, zogen sie die scharfe Kritik Luthers auf sich, der die Aufrührer zum Frieden ermahnte.9 Zwar waren die Bauern von Luthers Haltung enttäuscht, aber sie wandten sich keineswegs von ihm und der Reformation ab.10 Die Bewegung der Bauernkriege erreichte ihren Höhepunkt im Frühjahr 1525 und wurde dann durch die Obrigkeit systematisch und erfolgreich gewaltsam niedergeschlagen.
Dass die Freiheit zu dem Thema der Reformation schlechthin wurde, hat ihren Ausgangspunkt in Luthers Lektüre des Apostels Paulus. Zwei Jahre vor dem Thesenanschlag 1517 hatte Martin Luther den Römerbrief bereits als Wittenberger Theologieprofessor intensiv gelesen und studiert – zur Vorbereitung auf seine Vorlesung über den Römerbrief, die er in den Jahren 1515 und 1516 gehalten hat.11 Zwei Jahre später nahm die Reformation ihren Ausgangspunkt mit Luthers erneuter Lektüre und seinem Nachdenken über den Römerbrief. Die »Lehre des Paulus« wurde von Luther und den anderen Reformatoren »als das eigentliche Evangelium angesehen«.12
Die Freiheit als Thema der Theologie des Paulus
Durch Luthers Wiederentdeckung der Theologie des Paulus wurde die Freiheit zu dem Schlagwort der Reformation schlechthin. Dass die Freiheit als Thema und sogar als Schlagwort überhaupt bei Paulus eine so zentrale Rolle spielt, ist alles andere als selbstverständlich. Der Begriff der Freiheit stammt aus dem Griechischen (griech. ἐλευϑερία / eleuthería); im Alten Testament fehlt ein »entsprechendes begriffliches Äquivalent«.13 Das Wort Freiheit kennt das Alte Testament nicht, es weiß nur etwas von der »Befreiung«; vor allem die Befreiung aus der Sklaverei in Ägypten ist ein zentraler Bezugspunkt für das Judentum. Aber die Freiheit als solche ist kein Thema des Alten Testaments; »Freiheit ist ein unalttestamentlicher, unhebräischer Begriff«.14 Auch in der Verkündigung Jesu kommt die Freiheit nicht vor. Erst der Apostel Paulus, der als Theologe scharf über das, was er von der Verkündigung Jesu wusste, und über dessen Bedeutung nachgedacht hatte – hat den Begriff der Freiheit in das Christentum eingeführt. Vor allem im Galaterbrief wird die Freiheit zu einem »Schlüsselbegriff« seiner Theologie:15 »Zur Freiheit hat uns Christus befreit.« (Galater 5,1a)
»Im Unterschied zum Alten Testament ist im Griechentum und Hellenismus der Freiheitsbegriff von Anfang an theoretisch reflektiert« worden. Hier meint der Begriff entweder die politische Freiheit oder eine weltanschauliche, innere Freiheit16 – in beiden Bedeutungen ist die Freiheit als etwas verstanden, das der Mensch aus eigener Leistung heraus erlangen kann.
Treffend urteilt der Theologe Gerhard Ebeling (1912–2001): »Eine der erstaunlichsten Leistungen paulinischer Theologie besteht darin, daß sie den Begriff der Freiheit, der aus dem griechischen Denken stammt, für den christlichen Glauben erfolgreich und mit unabsehbaren Fernwirkungen in Anspruch genommen hat.«17
Nun stellt sich allerdings die Frage: Wenn sich der Begriff der Freiheit bei Paulus aber weder vom Alten Testament noch von der Verkündigung Jesu noch von dem griechischen Begriff der Freiheit herleiten lässt, wie kommt er dann dazu, diesen Begriff mit zentralen Aussagen seiner Theologie zu verbinden?
Die Freiheit als Frucht des Wortes Gottes
Die Freiheit ist kein Teil der Verkündigung Jesu, aber Freiheit ist das, was Jesus mit seinem Wort – bzw. genauer gesagt: Jesus als das fleischgewordene Wort Gottes (vgl. Johannes 1,14) – bei uns bewirkt. Das Hören des Wortes Gottes macht uns Menschen frei. »Zur Freiheit hat uns Christus [das Wort Gottes] befreit.« (Galater 5,1a)
Es ist kein Zufall, dass der Evangelist Lukas in seinem Evangelium die Verkündigung Jesu mit einer Stelle aus dem Alten Testament beginnen lässt, in der von der »Entlassung« oder »Befreiung«, griech. ἄφεσις / áphesis) der Gefangenen die Rede ist. Es handelt sich um ein von Lukas bewusst zusammengestelltes Zitat (aus Jesaja 61,1 und 58,6c)18 aus dem erst sehr spät geschriebenen letzten Abschnitt des Buchs vom Propheten Jesaja: »Und er kam nach Nazareth, wo er erzogen worden war; und er ging nach seiner Gewohnheit am Sabbattag in die Synagoge und stand auf, um vorzulesen. Und es wurde ihm das Buch des Propheten Jesaja gereicht; und als er das Buch aufgerollt hatte, fand er die Stelle, wo geschrieben war: ›Der Geist des Herrn ist auf mir […] er hat mich gesandt, um den Gefangenen die Entlassung zu verkündigen [Jesaja 6,1], […] um den Zerschlagenen die Befreiung zu verkündigen‹ [Jesaja 58,6c] […] Und als er das Buch zugerollt hatte, gab er es dem Diener zurück und setzt sich; und aller Augen in der Synagoge waren auf ihn gerichtet. Er fing aber an, zu ihnen zu sagen: ›Heute ist diese Schrift vor euren Ohren erfüllt.‹« (Lukas 4,16–21)
Der Evangelist Lukas erzählt hier einen fulminanten Auftakt der Verkündigung Jesu. Und mitten in diesem Auftakt steht das Thema von der Befreiung der Gefangenen – und diese, so Jesus selbst nach der Erzählung des Lukasevangeliums – ist heute »vor euren Ohren erfüllt«. Das, was Lukas hier erzählerisch ausdrückt (siehe auch Johannes 8,36), hat eine ganz ähnliche Stoßrichtung wie das Wort des Paulus im Galaterbrief: »Zur Freiheit hat uns Christus befreit.« (Galater 5,1a) Paulus selbst ist zwar derjenige, der den Begriff der Freiheit in die christliche Theologie eingeführt hat, die Freiheit selbst aber verdankt sich Jesus Christus, so Paulus.19
Auch Paulus stellt in diesem Zusammenhang der Freiheit die Gefangenschaft, die Sklaverei, gegenüber: »Steht nun fest und lasst euch nicht wieder durch ein Joch der Sklaverei unterwerfen.« (Galater 5,1b) Entweder, so Paulus, lebt ein Mensch, vom Wort Gottes und seiner Gnade her und damit in Freiheit, oder aber aus dem Gesetz und damit in der Sklaverei.
»Diejenigen, die aus dem Gesetz gerechtfertigt werden wollen, sind von Christus abgetrennt; sie sind aus der Gnade herausgefallen. […] Ihr aber, Brüder, seid zur Freiheit berufen.« (Galater 5,4b.13a)
Das Gesetz der fünf Bücher Mose hat für uns heute und für uns als Christen keine Bedeutung mehr, sehr wohl aber das, wofür das Gesetz steht. Und darum geht es Paulus: ›Aus dem Gesetz gerechtfertigt werden zu wollen‹ – das steht für unser menschliches Geltungsbedürfnis.20
Aus dem Gesetz zu leben, heißt aus dem eigenen Tun leben zu wollen. Das menschliche Geltungsbedürfnis ist als solches zwar gar nichts Schlechtes oder Falsches, sondern etwas ganz und gar Natürliches: Ein Mensch kann nur da glücklich leben, wo andere ihn gelten lassen. Aber ein Mensch kann seine Geltung nicht erzwingen, auch nicht erarbeiten. Ein Mensch mit einem aufdringlichen Geltungsbewusstsein kann für seine Mitmenschen unerträglich werden. Wer anderen seine Geltung aufdrängt, der erreicht nur das Gegenteil von dem, was er will. Echte Geltung kann uns nur von anderen frei – und eben nicht erzwungen – geschenkt werden.
Unser natürliches Geltungsbedürfnis verleitet uns zu der Meinung, wir selbst müssten für unsere Geltung einstehen. Aus dem Gesetz zu leben, heißt, die letzte Sicherheit nicht aus der Hand geben zu wollen. Daran scheitert immer wieder auch das Vertrauen zwischen zwei Menschen. Einem anderen Menschen voll und ganz zu vertrauen, also jegliche Sicherheit preiszugeben, fällt oft schwer. Und das hat bisweilen fatale Folgen: Freundschaften können an mangelndem Vertrauen auseinanderbrechen; auch Ehen können scheitern, weil sich die Ehepartner gegenseitig kein wirkliches Vertrauen schenken. Und an diesem mangelnden Vertrauen scheitert auch immer wieder unser Verhältnis zu Gott.
Das Hören von Gottes Wort schenkt uns dieses Vertrauen, das wir von uns nicht aufbringen können. Beschenkt mit dem Vertrauen auf Gott – sei es wacklig oder fest, sei es bewusst oder unbewusst – verändert sich unser Leben. Das Wort Gottes eröffnet uns unsere Freiheit:21 »Zur Freiheit hat uns Christus befreit.« (Galater 5,1a) Wer sich durch das Hören des Wortes Gottes mit dem Vertrauen auf Gott beschenken lässt, ist frei davon, sich von seinem Geltungsbedürfnis in die Irre treiben zu lassen, frei von diesem »Joch der Sklaverei« (Galater 5,1b), wie Paulus es nennt.
Um diese Freiheit geht es im Neuen Testament, nicht um irgendeine äußere, gar politische Freiheit, für die Menschen eben doch selbst einstehen könnten. Nein, die äußeren freien oder unfreien Umstände spielen bei der Freiheit, die das Wort Gottes schenkt, gar keine Rolle: »Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.« (Galater 3,28)
Es geht um die innere Freiheit von dem Joch, das wir selbst oder die Welt uns auferlegen. Die »christliche Freiheit ist die Freiheit von allen menschlichen Konventionen und Wertmaßstäben«,22 die Freiheit von dem Teufelskreis der erzwungenen Geltung – und damit auch die Freiheit für Gottes Willen und für unseren Mitmenschen. Prägnant formuliert der Neutestamentler Günter Klein(1928–2015): »Daher verkörpert der Nächste nicht mehr die bedrohliche Grenze meiner Freiheit, sondern ihren wunderbar unersättlichen Expansionsdrang. Wo um Freiheit nicht länger konkurriert werden muß, ist die Liebe an der Reihe, dem Nächsten ein Maximum an Freiheitlichkeit seiner Lebensumstände zu bereiten.«23
Martin Luthers unübertroffene Definition eines Christenmenschen bringt – im Anschluss an den Apostel Paulus (vgl. 1. Korinther 9,19) – beide Aspekte auf den Punkt, die Freiheit von dem Gesetz und die Freiheit für den Mitmenschen: »Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.«24
Herzlich grüßt Sie
Ihr Gregor Wiebe, Pfarrer
Anmerkungen
- Martin Luther, Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum [1517], in: ders., D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 1 (WA 1), Weimar (Hermann Böhlau) 1883, S. 229–238.
- Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen [1520], in: ders., D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 7 (WA 7), Weimar (Hermann Böhlaus Nachfolger) 1897, S. 12–38.
- Wolf-Dieter Hauschild, Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte, Bd. 2: Reformation und Neuzeit, Gütersloh (Chr. Kaiser / Gütersloher Verlagshaus) 1999, S. 92.
- Der Originaltitel lautet: »Dye Grundtlichen Vnd rechten haupt | Artickel/ aller Baurschafft vnnd | Hyndersessen der Gaistlichen vn(d) | Weltlichen oberkayten/ von | woelchen sy sich beschwert | vermainen.« (›Die gründlichen und rechten Hauptartikel aller Bauernschaft und Untersassen der geistlichen und weltlichen Obrigkeit, von welchen sie sich beschwert vermeinen‹); Digitalisat des Exemplars im Deutschen Historischen Museums Berlin: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/HU77OWJDEKG5DA7RAJTYMHMIV3FT2ZF3.
- Luise Schorn-Schütte, Die Reformation. Vorgeschichte, Verlauf, Wirkung, München (C.H. Beck) [11996] 52011, S. 55.
- a.a.O. (siehe unten Anm. 5), S. 130: »Abgabe beim Tode eines Hörigen oder Leibeigenen«.
- Aus Artikel 1 und 2 zitiert nach: Die Kirche im Zeitalter der Reformation, ausgewählt und kommentiert von Heiko A. Oberman (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen, Bd. 3), Neukirchen-Vluyn (Neukirchener Erziehungsverein) [11981] 31988, S. (127–130) 128.
- -D. Hauschild, a.a.O. (siehe oben Anm. 3), S. 95.
- Martin Luther, Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauerschaft in Schwaben [1525], in: ders., D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 18 (WA 18), Weimar (Hermann Böhlaus Nachfolger) 1908, S. 279–334; später wurde Luthers Kritik noch deutlicher, vgl. ders., Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern [1525], in: a.a.O., S. 344–361; siehe dazu auch Martin Brecht, Martin Luther. Zweiter Band. Ordnung und Abgrenzung der Reformation. 1521–1532, Stuttgart (Calwer) 1986, S. 172–193; Heinz Schilling, Martin Luther. Rebell in einer Zeit des Umbruchs, München (C.H. Beck) [12012] 42016, S. 309–314.
- W.-D. Hauschild, a.a.O. (siehe oben Anm. 3), S. 96.
- Martin Luther, D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 56: Der Brief an die Römer (WA 56), Weimar (Hermann Böhlaus Nachfolger) 1938; dazu H. Schilling, a.a.O. (siehe oben Anm. 9), S 147: »Der äußere Ablauf seiner Vorlesungen entsprach dem, was damals an den Universitäten Europa üblich war: Luder [Luther] las täglich zweistündig – zunächst sommers ab 6 Uhr, winters ab 7 Uhr; seit dem Sommersemester 1516 dann nachmittags ab 13 Uhr. Im Mittelpunkt stand der Text, zu dem der Professor Wort- und Sinnerklärungen diktierte, die die Studenten zwischen den Zeilen – als Interlinearglossen – oder als Randglossen niederschrieben. Es folgten Satz für Satz, Wort für Wort die Erklärung und Auslegung. Um sich und den Studenten die Arbeit zu erleichtern, setzte der Augustiner die – wie wir heute sagen würden – modernsten Medien ein. So ließ er bei den Wittenberger Druckern […] die behandelten Texte mit weitem Zeilenabstand und breitem Rand drucken, damit seine Hörer die diktierten Erläuterungen leichter notieren konnten.«
- Rudolf Bultmann, Gnade und Freiheit [1948], in: ders., Glauben und Verstehen. Gesammelte Aufsätze. Zweiter Band, Tübingen [J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)] [11952] 61993, S. (149–161) 149.
- Hans-Werner Bartsch, Art. Freiheit. I. Altes Testament, in: Theologische Realenzyklopädie (TRE), Bd. 11, Berlin / New York (de Gruyter) 1983, S. (497f.) 497.
- Gerhard Ebeling, Dogmatik des christlichen Glaubens. Band III. Dritter Teil. Der Glaube an Gott den Vollender der Welt. Register, mit einem Nachwort von Albrecht Beutel, Tübingen (Mohr Siebeck) [11979] 42012, S. 175.
- Günter Klein, Predigtmeditation zu Galater 5,1–6, in: ders., Das Geschwätz der Welt mit dem Evangelium unterbrechen. Sämtliche Predigtmeditationen 1961 bis 2005 (DThK 3,2), hg.v. Thomas Hübner, Rheinbach (cmz) 2004, S. (379–388) 382.
- Heinrich Schlier, Art. ἐλεύϑερος, ἐλευϑερόω, ἐλευϑερία, ἀπελεύϑερος, in: Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament (ThWNT), hg.v. Gerhard Kittel, Bd. 2, Stuttgart (W. Kohlhammer) 1935, S. (484–500) 484–492; Hans-Werner Bartsch, Art. Freiheit. II. Griechisch-hellenistische Antike, in: a.a.O. (siehe oben Anm. 13), S. (505f.) 505.
- Gerhard Ebeling, Die Wahrheit des Evangeliums. Eine Lesehilfe zum Galaterbrief, Tübingen [J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)] 1981, S. 325; auf das Zitat wurde ich aufmerksam bei Klein, a.a.O. (siehe oben Anm. 15).
- François Bovon, Das Evangelium nach Lukas. Teilband 1 (Lk 1,1–9,50) (EKK III/1), Neukirchen-Vluyn (Neukirchener Verlag) / Ostfildern (Patmos) [11989] 22012, S. 211.
- dazu G. Ebeling, a.a.O. (siehe oben Anm. 14), S. 174: »Soll dem Freiheitsverständnis, das aus dem Griechentum erwachsen ist und sich im Hellenismus modifziert hat, das christliche Verständnis von Freiheit gegenübergestellt werden, so sieht man sich an Paulus gewiesen. Folgt man freilich dem Hinweis, mit dem er selbst den Ursprung christlicher Freiheit angibt, so ist es Jesus Christus, von dem sie ausgegangen ist, dem sie sich verdankt.«
- R. Bultmann, a.a.O. (siehe oben Anm. 12), S. 152f.
- H. Schlier, a.a.O. (siehe oben Anm. 16), S. 496: »Es eröffnet sich im Geiste der Freiheit Jesu Christi unsere Freiheit.«
- Rudolf Bultmann, Theologie des Neuen Testaments, Tübingen [J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)] [1.-3. Lgf. 1948–1951, 11953] 81980, S. 344.
- Klein, a.a.O. (siehe oben Anm. 15), S. 386.
- Martin Luther, Von der Freyheyt eynisz Christen menschen, in: ders., D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 7, Weimar 1897 (WA VII), S. 21 Z. 1-4: »Eyn Christen mensch ist eyn freyer herr über alle ding und niemandt unterthan. Eyn Christen mensch ist eyn dienstpar knecht aller ding und yderman«